Ziele & Angebote




Grundsätzliche Ziele

Das Therapeutisch Betreute Einzelwohnen hat zum Ziel, Benachteiligungen zu vermeiden und die Selbstbestimmung sowie eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft für seelisch behinderte Menschen auch im Alter zu fördern. Neben der Krankheitsbewältigung werden wieder eigene Ziele und Perspektiven für die Lebensplanung entwickelt.


  • Aufrechterhaltung des individuellen und selbstbestimmten Wohnens so lange wie möglich durch: Schutz der Privatsphäre, Vertrautheit der Umgebung, Übersichtlichkeit des Wohnens
  • Mobilisierung der vorhandenen Fähigkeiten und Strategien für die Lebensbewältigung
  • Installierung von sinnvollen Hilfen als Ausgleich für verlorengegangene Fähigkeiten
  • Vermeidung bzw. Überwindung bereits vorhandener Hospitalismuserscheinungen durch präventive bzw. rehabilitierende Maßnahmen
  • Befähigung von Partnern, Freunden, Bekannten und Nachbarn, mit dem Betroffenen umzugehen






Einzelziele

  • Befähigung der Menschen mit seelischer Behinderung, Akzeptanz und Verständnis für die eigene Krankheit zu gewinnen und sowohl durch die Förderung von sozialer Interaktion als auch durch Wieder- und Neuentdeckung persönlicher Ressourcen ihr Leben möglichst selbstbestimmt, selbstständig und eigenverantwortlich zu gestalten
  • Ermutigung, ihre eigenen Bedürfnisse zu erkennen und zu formulieren
  • Stärkung und Motivierung in dem Bemühen, möglichst viel Verantwortung für die eigene Person zu übernehmen, aber auch regionale Angebote, Möglichkeiten der Nachbarschaftshilfe und die Bedingungen der Infrastruktur zu nutzen: Kompensation verloren gegangener Fähigkeiten durch örtliche Hilfen und, soweit möglich, auch durch nachbarschaftliche und verwandtschaftliche Unterstützung
  • Bewältigung eventuell auftretender Krisen, die durch veränderte Lebensbedingungen, Probleme der Anpassung u.a.m. bedingt sein können, mit Hilfe, Begleitung und Unterstützung, unter Vermeidung stationärer Aufenthalte in Kliniken
  • Einbeziehung der Angehörigen der seelisch behinderten Menschen durch Beratung und Unterstützung in ihrem Umgang mit ihnen
  • Unterstützung und Hilfe bei arbeitsfördernden Maßnahmen




Leistungsangebot für unsere KlientInnen



Hilfe und Unterstützung bei:

  • der Alltagsbewältigung
  • der Strukturierung des Tagesablaufs
  • Förderung der Selbstständigkeit, z. B. bei Körperhygiene, Haushaltsaufgaben
  • der Medikamenteneinnahme
  • Arzt- und Behördenbesuchen
  • dem Erkennen und Umsetzen eigener Bedürfnisse


Förderung von:

  • eigenständiger Freizeitgestaltung
  • sozialen Kontakten
  • gesellschaftlicher Teilhabe durch Motivation und Begleitung sowie
  • Unterstützung bei der Nutzung kultureller und sozialer Angebote



Unterstützung bei:

  • der Arbeitsplatzsuche
  • der Wiedereingliederung ins Arbeitsleben
  • der Arbeitsplatzsicherung sowie
  • der Beschäftigung in geschützten oder therapeutischen Bereichen
  • Motivation und Begleitung bei sinnstiftenden Tätigkeiten und Arbeitserprobungen


  • Förderung eines akzeptierten Umgangs mit krankheitsbedingten Einschränkungen
  • Unterstützung bei Krankheitseinsicht und Stabilisierung
  • frühzeitige Krisenprävention sowie
  • individuelle Krisenintervention



Betreuungszeiten

Die KlientInnen- Betreuung durch die BezugsbetreuerInnen findet montags – freitags in der Regel in der Zeit von 8–16 Uhr statt. Die genannten Betreuungszeiten werden bedarfsbezogen flexibel gestaltet.



Erreichbarkeit von Ansprechpartnern in der Beratungsstelle

Das Büro ist geöffnet nach vorheriger Terminabsprache, eine telefonische Erreichbarkeit besteht montags – freitags von 8 – 17 Uhr.


Personelle Ausstattung

Derzeitig werden unsere KlientInnen durch ein multiprofessionelles Betreuerteam begleitet:

  • 1 Diplomsozialarbeiterin
  • 1 Ergotherapeut
  • 3 Altenpflege- Fachkräfte sichern die Leistungserbringung ab.
  • Im Team finden sich weitere fachliche Kompetenzen wie: Pädagogik, Kunsttherapie
  • Die Einstellung von zwei weiteren Fachkräften ist vorgesehen.

Unter Berücksichtigung des AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) wird bei der Einstellung neuer MitarbeiterInnen auf die paritätische Besetzung der Geschlechter geachtet.


Ausdrücklich angestrebt wird die Einstellung von Fachkräften mit Migrationshintergrund und entsprechenden sprachlichen/ kulturellen Kompetenzen.